Fahrerschulungen

Fahrerschulung/ Befähigung nach DGUV: Teleskoplader/ Teleskopstapler

Fahrer von Teleskopladern/Teleskopstaplern müssen gemäß DGUV 308-009 geschult sein und ihre Befähigung mit einem Fahrerausweis nachweisen können. Außerdem ist eine jährliche Auffrischung vorgeschrieben. Wir bieten die Unterweisung von Fahrern in allen Stufen an!

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Termin, Gebühren

Erstschulung Stufe 1:
12. bis 13. März 2024
€ 250,00

Erstschulung Stufe 2:
Auf Anfrage

Auffrischung/Erhaltungsschulung:
14. März 2024
€ 95,00

Lehrgangsort:
Heinrich Moerschen GmbH
Vorster Straße 240
47918 Tönisvorst

Lehrgangsdauer:
Grundlagen (Stufe 1): 2 Tage
Aufbau (Stufe 2): 2 Tage

Jährliche Auffrischung: 1 Tag

Jeweils von 8:30 bis 17:00 Uhr

Erstschulung:

Nach dem DGUV-Grundsatz 308-009 müssen Fahrerinnen und Fahrer von Telekopladern bzw. -staplern mindestens 18 Jahre alt, sowie geistig und körperlich geeignet sein und einen Befähigungsnachweis, den sogenannten Teleskopstaplerschein besitzen. Dieser ist in drei Stufen unterteilt:

  • Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)
  • Stufe 2 a: Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen)
  • Stufe 2 b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne

Hinzu kommt das Erfordernis einer betrieblichen und baustellenspezifischen Unterweisung durch den Unternehmer.

Die Qualifikation im Rahmen der Erstschulung umfasst sowohl theoretische, als auch praktische Inhalte und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.

Tipp: Der Nachweis der körperlichen Eignung lässt sich bevorzugt durch eine „G25-Untersuchung“ nachweisen.

Stufe 1:

Dauer: 2 Tage (Vorgabe der DGUV: Qualifikation über min. 20 UE à 45 Minuten)

Stufe 1 und 2 (a & b):

Dauer: 4 Tage (Vorgabe der DGUV: Qualifikation über min. 40 UE à 45 Minuten)

Erhaltsschulung/Auffrischung:

Nach dem DGUV-Grundsatz 308-009 müssen Fahrerinnen und Fahrer von Telekopladern bzw. -staplern mindestens 18 Jahre alt, sowie geistig und körperlich geeignet sein und einen Befähigungsnachweis, den sogenannten Teleskopstaplerschein besitzen. Wer diesen Schein einmal erworben hat ist jedoch nicht „fertig“: Im Falle eines Unfalls muss der Unternehmer die fachliche Qualifikation der Teleskopstaplerfahrerin bzw. des Teleskopstaplerfahrers aktuell nachweisen. Ein guter Schritt in die richtige Richtung ist eine Auffrischung der Kenntnisse und Fähigkeiten bei uns im Haus in Kooperation mit der Landbautechnischen Akademie Rheinland. Wir sprechen theoretisch über Neuerungen, wiederholen wichtige Inhalte und führen einige praktische Übungen durch.

Dauer: 1 Tag